Inhaltsverzeichnis:
- Was bedeutet Garantie?
- Was bedeutet Mängelgewährleistung?
- Was bedeutet Produkthaftung?
1. Was bedeutet Garantie?
Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder (selten) des Händlers, die über den Kaufvertrag hinaus geht. Es gibt dabei die unterschiedlichsten Formen von Garantien:
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- "Preisgarantie" (Rücknahme oder Preisangleichung wenn die Konkurrenz billiger ist)
- "Zufriedenheitsgarantie" (befristetes Rückgaberecht bei Unzufriedenheit mit dem Produkt)
- "3 Jahre Garantie für ..." (Garantieumfang wird meist konkret genannt)
- "Reparaturgarantie"
- "Haltbarkeitsgarantie"
- "Vor-Ort-Garantie" (Verkäufer oder Hersteller repariert vor Ort beim Käufer)
- "Bring -In-Garantie" (Käufer muss Ware zur Reparatur zum Verkäufer bringen)
Diese ausgewählten Beispiele stellen die bekanntesten Formen von Garantien dar. Da die Wahl des Garantienamens jedoch nicht an bestimmte Regeln gebunden ist, muss der Käufer genau darauf achten, in welchen Fällen und in welchem Umfang der Schaden oder die Reparatur auch zum Garantiefall werden. Grundsätzlich existieren als übergeordnete Kategorien die Beschaffenheits- und die Haltbarkeitsgarantie.
Damit eine Garantie wirksam ist,Lüke Floris Im Online 1065800 Van Bommel Boots Schuhe Herrenschuhe nP80kwO muss diese zunächst erklärt werden. Durch die einseitige Erklärung der Garantie wird der Garantiegeber rechtlich an diese gebunden. Wichtig ist, dass Garantieansprüche unabhängig von gesetzlichen Mängelansprüchen bestehen. Oftmals werden Garantien deswegen auf bestimmte Teilbereiche beschränkt, da der Verbraucher durch seine Mängelrechte ausreichend geschützt ist. Bei einer Haltbarkeitsgarantie besteht eine Vermutung zugunsten des Käufers. Wenn also der Garantiefall im Garantiezeitraum auftritt, wird automatisch die Garantie ausgelöst, ohne dass der Käufer dies nochmals gesondert nachweisen muss. Es wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware (Gefahrübergang) vorhanden war.
Um zu vermeiden, dass sich der Garantiegeber im Garantiefall von seiner Ersatzpflicht befreit, wurde in § 444 BGB festgelegt, dass ein Haftungsausschluss bei Erklärung einer Garantie nicht wirksam ist. Insbesondere bei eBay oder anderen Online-Marktplätzen führt der Verkäufer neben der Produktbeschreibung und den Modalitäten der Zahlungsabwicklung einen Haftungsausschluss an. Besteht gleichzeitig eine Garantie ist dies rechtlich unwirksam.
Die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie führt nach Erklärung zu einem vertraglichen Erfüllungsanspruch. Dieser verjährt nach überwiegender Meinung nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Fristbeginn ist der Schluss des Jahres in dem der Käufer den Mangel entdeckt hat, beziehungsweise ihn hätte entdecken müssen.
2. Was bedeutet Mängelgewährleistung?
Die §§ 434, 435 BGB bestimmen beispielsweise für den Kaufvertrag, was ein Mangel (Sach- oder Rechtsmangel) ist. Ein Mangel liegt bspw. vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine zu geringe Menge geliefert wird.
Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.
Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, Gewährleistungsrechte direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen.
In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner versucht, die Mängelhaftung mit Verweis auf eine Garantie auf auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich als Kunden in der Regel jedoch nicht einlassen.
Beweislastumkehr nach 6 Monaten
Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB). Beim Verkauf von Gebrauchtwaren kann die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 12 Monate verkürzt werden. Besonders wichtig ist, dass die Frist bei reinen Privatverkäufen komplett durch einen Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann.
Beim so genannten Verbrauchergüterkauf gibt es für die ersten 6 Monaten nach Übergabe eine Beweislastumkehr in § 476 BGB. Das bedeutet, dass im B2C Bereich bei Mängeln, die in den ersten 6 Monaten nach Übergabe auftreten, vermutet wird, dass der Mangel von Anfang an da war. Ergebnis: Der Kunde muss nicht beweisen, dass der Mangel „schon immer“ da war, der Händler haftet.
Aber was passiert nach den 6 Monaten?
Nun müsste der Kunde beweisen, dass die Ware einen Mangel hat und dieser Mangel schon von Anfang an da war. Es sein denn, so § 476 BGB, „diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“. In vielen Fällen behaupten Verkäufer nach 6 Monaten dann häufig, der Kunde hätte das gekaufte Produkt falsch bedient, deswegen sei es kaputt gegangen.
Hier muss dann der Kunde beweisen, dass das Gerät beispielsweise nach 12 Monaten den Geist aufgegeben hat, weil der Mangel schon bei Kauf des Geräts vorhanden war. Und nicht etwa, weil er es falsch bedient hat oder normaler verschleiß vorliegt.
Das ist für den Kunden in der Praxis oft nicht so leicht zu bewiesen. Helfen kann hier aber das Internet. Sind bestimmte Produkte bekannt dafür, dass diese regelmäßig nach kurzer Zeit (egal ob nach 3 oder nach 9 Monaten) kaputt gehen, spricht das für einen Planungs- oder Produktionsfehler. Der Händler kann sich dann nicht mit Verweis auf die Beweislastumkehr heraus reden.
3. Was bedeutet Produkthaftung?
Bei privater Nutzung sieht das Produkthaftungsgesetz Schadensersatzansprüche vor. Liegt eine gewerbliche Nutzung vor, können diese aus § 823 BGB abgeleitet werden. Bei der Produkthaftung besteht im Gegensatz zu den Mängelgewährleistungsrechten nicht die Möglichkeit der Nachbesserung.
Fazit:
Garantien, Mängelgewährleitungsrechte und Ansprüche aus Produkthaftung sind der Kern des Verbraucherschutzes im täglichen Wirtschaftsverkehr. Es ist im Einzelfall jedoch genau zu entscheiden, welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Gerade im Bereich des Online-Handels darf die Bedeutung von Mängelgewährleistung und Garantieansprüchen nicht unterschätzt werden. Doch auch die Produkthaftung spielt bspw. bei der Installation einer fehlerhaften Software, die am Computer Schäden hinterlässt, eine immer wichtigere Rolle. Um sicher zu gehen und seine Verbraucherrechte effektiv ausüben zu können ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen.
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